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Mit dem Fahreignungsseminar sich im Straßenverkehr bewähren und Punkte in Flensburg abbauen
Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG wird Ihnen angeraten, wenn 1-7 Punkte auf Ihrem Konto in Flensburg zusammengekommen sind. Das Fahreignungsseminar (auch FES-Seminar genannt) ist für Sie eine wertvolle Hilfe, um Fehler durch unaufmerksames oder riskantes Verhalten im Straßenverkehr zu erkennen und in Zukunft vorausschauender, aufmerksamer und stets nach den gesetzlichen Regeln zu fahren. So lassen sich künftig Strafen und Punkte als Verkehrsteilnehmer*in vermeiden. Bei einem Stand von 1-5 Punkten erlässt Ihnen Ihre Führerscheinstelle außerdem einen Punkt und gibt Ihnen damit eine Entlastung und die Gelegenheit, ohne oder mit weniger Punkten entspannter weiterzufahren. In anderen Fällen können Sie eine Strafmilderung vom Gericht erhalten.
Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist freiwillig. Es darf frühestens nach 5 Jahren wiederholt werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen.
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme
„Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenwahrnehmung, die Anregung zur Selbstreflexion und die Entwicklung von Verhaltensalternativen ab. Sie umfasst zwei Module zu je 90 Minuten. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann von einem Fahrlehrer mit entsprechender Seminarerlaubnis als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden. Zwischen den Modulen sollen die Teilnehmer im Rahmen einer Hausaufgabe „Übungen zur Selbstbeobachtung“ durchführen. Modul 2 der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden.“ (§4a StVG)
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme
„Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme zielt darauf ab, dem Teilnehmer Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verkehrsverhaltens aufzuzeigen. Sie soll beim Teilnehmer Reflexionsbereitschaft erzeugen und Veränderungsbereitschaft schaffen. Sie umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen. Mit Sitzung 2 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss von Sitzung 1 begonnen werden.“ (§ 4a StVG)
In der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des FES-Seminars geht es darum, Zusammenhänge zwischen den Verstößen mit Punkten in Flensburg und persönlichen Einstellungen, beruflichen und privaten Beweggründen sowie Ihrem Alltagsmanagement zu erkennen und zu bearbeiten. Daraus werden wir in der ersten Sitzung Lösungsansätze zur Sicherung einer regelkonformen, defensiven, rücksichtsvollen und vorausschauenden Fahrweise gemeinsam ableiten und entwickeln. Während der folgenden drei Wochen können Sie die Umsetzung dieser Lösungsvorschläge üben, Ihr Verhalten in kritischen Situationen beobachten und ggf. nötige Anpassungen vornehmen. In der zweiten Sitzung werden wir Ihre Erfahrungen und Fortschritte besprechen und die Strategien für Ihre Bewährung im Straßenverkehr in der Zukunft festhalten.
Teilnahmebescheinigung und Punktabzug
Am Ende Ihrer Teilnahme bekommen Sie eine vom Verkehrspädagogen und Verkehrspsychologen gemeinsam ausgefüllte qualifizierte Teilnahmebescheinigung, in welcher Sie auch unterschreiben. Diese sollen Sie innerhalb von zwei Wochen Ihrer Führerscheinstelle vorlegen. Ab diesem Moment gilt auch der Abzug von einem Punkt, sofern Sie zuvor maximal 5 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg gehabt haben.
Ferner ist zu beachten, dass mit dem Punktabzug kein einzelner Verkehrsverstoß getilgt wird. Ein Verstoß bleibt für die Bewertung der Fahrerin / des Fahrers solange gültig, bis er verjährt (ein Verstoß mit einem Punkt zweieinhalb Jahre und einer mit zwei Punkten fünf Jahre nach Eintreten der Rechtskraft).
Anwendungsfälle des Fahreignungsseminars aus der Praxis
Die Möglichkeit, mit dem Fahreignungsseminar Fehler bei der Teilnahme im Straßenverkehr zu erkennen und zu korrigieren besteht bereits seit Mai 2014 und hat inzwischen zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten gefunden. Es hat die früheren Punkteabbauseminare ersetzt. Die meisten Fahrer nutzen dabei die Möglichkeit, einen Punkt abzubauen.
- Bereits bei einem Punkt verlangen Flotten von Fahrzeugherstellern von ihren angehenden Testfahrern und Personenbeförderern diesen Punkt abzubauen, um sie einzustellen.
- Bei zwei Punkten nutzen vor allem Eltern die Möglichkeit des Fahreignungsseminars, um Ihr Kind bereits ab 17 Jahren beim Fahren begleiten zu können. Sie dürfen nämlich nur einen Punkt in Flensburg haben, bevor Sie bei der Führerscheinstelle einen Antrag als Begleitperson stellen können. Auch von Fahrlehrern wird verlangt, dass sie einen einzigen Punkt im Fahreignungsregister haben, so dass auch sie einen zweiten Punkt abbauen müssen.
- Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis 4 oder 5 Punkte im Fahreignungsregister erreicht, hat ihn die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu ermahnen und ihn auf die Möglichkeit hinzuweisen, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Fahrerlaubnisinhaber sind zum Abbau von einem Punkt berechtigt, bis die Behörde ihre Ermahnung ausgesprochen hat. Sollte sie dies zu einem späteren Zeitpunkt, zu welchem weitere Punkte dazugekommen sind, tun, hat sie den Fahrer mit maximal 5 Punkten einzustufen und ihm die Möglichkeit zu geben, einen Punkt abzubauen.
- Zwischen 6 und 7 Punkten können die Betroffenen immer noch an einem Fahreignungsseminar teilnehmen, es wird ihnen aber kein Punkt mehr erlassen. In diesem Fall hat die Fahrerlaubnisbehörde die Betroffenen zu verwarnen und sie ebenfalls auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hinzuweisen.
- Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf die Teilnahme an einem FES-Seminar werden die Seminare mit anwaltlicher Hilfe auch vor Gerichten genutzt, damit die Betroffenen eine Strafmilderung bekommen. Dies geht damit einher, dass sie den Punkt für ein Vergehen nicht bekommen, damit sie noch eine Chance kriegen, einen Fahrerlaubnisentzug abzuwenden. Das geht in der Regel mit der Geltendmachung eines Härtefalls einher.
Ein Punkteabbau mit dem Fahreignungsseminar ist die bessere Wahl als ein Fahrerlaubnisentzug nach 8 Punkten
Ab 8 Punkten ist die Teilnahme an einem FES-Seminar nicht mehr möglich. Dann kommt es zu einem sechsmonatigen Führerscheinentzug und zu einer Aufforderung zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), die bestanden werden muss, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.
Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt haben 2022 bundesweit 3267 Fahreignungsseminare stattgefunden. Die letzte Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen für das Jahr 2021 führt insgesamt 90.863 Medizinisch-Psychologische-Untersuchungen an, davon 14.624 (18%) wegen 8 Punkten im Fahreignungsregister. Ohne einen direkten Vergleich ziehen zu können (es handelt sich teilweise um unterschiedliche Fahrgeschichten), finden wir den Schluss für zulässig, dass mehr Besuche von Fahreignungsseminaren einigen Entzügen von Fahrerlaubnissen vorbeugen würden. Dieser Eindruck lässt sich auch aus unseren MPU-Vorbereitungen wegen 8 Punkten im Fahreignungsregister untermauern, wonach kaum ein Klient zuvor ein FES-Seminar besucht hat. In den FES-Seminaren steckt viel Potential, um einen späteren Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Über unsere fachlich qualifizierten MPU-Vorbereitungen können Sie sich an dieser Stelle unsere Webseite informieren.
Auskunft über den Stand Ihrer Punkte in Flensburg bekommen Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Fahreignungsseminare in unserer verkehrspsychologischen Praxis
Wir bieten Ihnen qualifizierte verkehrspsychologische Beratung im Rahmen des Fahreignungsseminars in unserer Praxis in München-Pasing zu fairen Konditionen an. Über die Kosten unserer Teilmaßnahme können Sie sich hier informieren und anschließend einen Termin für eine Seminarsitzung buchen.
Gerne empfehlen wir Ihnen kooperierende Fahrschulen für den verkehrspädagogischen Teil des FES-Seminars. Zu bestimmten Fahrschulen können Sie auch über unsere Website gelangen.
Wir können Ihnen außerdem spezialisierte Anwälte für Ihre Vertretung vor Gericht nennen.