Qualifizierte Hilfe mit Sperrfristverkürzung und Strafmilderung durch Ihren Richter
Wegen einer Alkoholfahrt mit mindestens 1,1 Promille oder einer wiederholten Alkoholfahrt in dieser Größenordnung bzw. einer Fahrt unter Drogeneinfluss müssen Sie sich einem Gerichtsverfahren unterziehen, das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mehrere Monate bis zu fünf Jahre, einer hohen Geldstrafe, bei schweren Folgen Ihrer Alkoholfahrt oder im Wiederholungsfall möglicherweise auch mit einer Freiheitsstrafe verbunden ist.
Ein anderer Fall ist, wenn Sie eine Verkehrsstraftat wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen und dafür einen Strafbefehl bekommen haben.
Zeigen Sie Ihrem Richter, dass Sie die Alkohol-, Drogenfahrt(en) oder die weitere Verkehrsstraftat(en) aufgearbeitet und sich effektiv darauf vorbereitet haben, ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden. Als Spezialisten auf diesem Gebiet helfen wir Ihnen gerne weiter. Unser individuelles verkehrspsychologisches Rehabilitationsseminar kann Ihnen bei Gericht zu einer Strafmilderung und Sperrfristverkürzung und zur Wiederherstellung Ihrer Freiheit und Mobilität im Straßenverkehr helfen. Seminare zur Strafmilderung richten sich nach den Anforderungen des Gerichts. Erfahrungsgemäß umfassen diese mindestens 5 Einzelstunden. Bei Verkehrsstraftaten ohne Alkohol oder Drogen akzeptieren Gerichte auch das Fahreignungsseminar. Sprechen Sie mit dem/der Richter/in oder lassen Sie einen Anwalt das für Sie tun.
Am Ende unserer gemeinsamen Arbeit bekommen Sie eine qualifizierte Teilnahmebestätigung für Ihre Strafmilderung und Sperrfristverkürzung zur Vorlage bei Ihrem Rechtsanwalt und Richter.
Unsere erste Kundenrezension für eine verkehrspsychologische Beratung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens mit Strafmilderung:
Kompetenz und Sympathie
Herr Klarnetsis hat sich Zeit genommen, aufmerksam zugehört und meine Situation mit mir analysiert. Durch seine Arbeit konnte ich bei meinem anstehenden Gerichtstermin meine Chancen für Strafmilderung steigern. Durch sein Gutachten, welches ich anfertigen ließ, bekam ich das Mindeststrafmaß.
Sowohl rechtlich hat mir die Verkehspsychologische Beratung geholfen als auch persönlich. Durch Erkenntnisgewinn und Aufarbeitung mit ihm, als angenehmen Gesprächspartner, konnte ich mein Verhalten und meine Einstellung ändern und festigen.
Nun bekomme ich 3 Monate nach meinem Gerichtstermin meinen Führerschein wieder.
Klasse Arbeit! Einfach nur empfehlenswert.
Dafür danke ich und wünsche eine tolle Zeit!